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Thema: Vollgutachten

Hallo,
nach 5 Jahren Fahren mit 07 Nr.möchte ich meinen CTA BN Bj53,auf H-Kennzeichen zulassen.Da ich nicht im Besitz von Fahrzeugpapieren bin,Datenblatt von Citroen ist vorhanden,ist eine Begutachtung nach §21(Vollgutachten)nötig.Worauf muss ich achten?Blaue Kontrollleuchte für Fernlicht habe ich nachgerüstet.Wie sieht es sonst mit der Beleuchtungsanlage aus?.Was muss gegen unbefugte Benutzung eingebaut werden?
Mit winkligem Gruss aus Schleswig Holstein

Gruss Carsten

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Re: Vollgutachten

Hallo Carsten,
Warnblinkanlage nicht vergessen, falls noch nicht vorhanden. Im Motorraum muß ein Typenschild mit den heute verlangten Fahrzeugdaten angebracht sein.
Als Diebstahlschutz genügt eine Lenkradkralle o.ä., für die in die Papiere eingetragen wird, dass eine lose Diebstahlsicherung mitzuführen ist. Eine Panzerzündspule (kann man nicht kurzschließen) wird ebenso als Diebstahlsicherung anerkannt. Habe ich in einem 11er schon gesehen, mein Saab von 1958 hat sie serienmäßig. In meinem 11er habe ich ein Zünd-/Lenkradschloß vom Visa auf der linken Seite der Lenksäule nachgerüstet.
Mehr fällt mir momentan nicht ein.
Gruß, Harald

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Re: Vollgutachten

Hallo Carsten,

besorg dir am Besten eine Kopie eines Fahrzeugscheins von einem 11er der dir gut gefällt. Soll heißen einem Fahrzeug bei dem zum Beispiel die, ansonsten verbotenen, gelben Scheinwerfer eingetragen sind....
Oder ruf bei der Deuvet an und frag nach dem Heft das für die H-Nummer erstellt wurde. Hier steht alles ganz genau erklärt und begründet drin.
Meines Wissens nach, ist ein deutsches Typenschild und eine rechts (in Fahrtrichtung) eingeschlagene Fahrgestellnummer nicht mehr zwingend erforderlich....

Ölfingergruß
Stephan

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Re: Vollgutachten

Was soll der Fahrzeugschein eines anderen Fahrzeuges nützen, bei dem die gelben Scheinwerfereingetragen sind? Sie sind in Deutschland nun mal nicht erlaubt, auch wenn sie - warum auch immer - in einem anderen Schein stehen. Mögliche Abweichungen von der STVZO sind genau definiert und häufig durch "in-etwa"-Regelungen gedeckt. Das gilt besonders für Prüfzeichen der Beleuchtungs- und Blinkanlage.
Kopien von Fahrzeugbriefen nützen bei §21 nur dann, wenn dem TÜV weder ein Datenblatt noch Daten aus der Fachliteratur vorliegen, was bei einem traction nicht zu erwarten ist, allenfalls bei einem russischen Auto von 1912. Der TÜV ist gut sortiert und auch die Hersteller helfen.
Ich habe zwei Autos ohne bzw. mit schwedischen Papieren durch den §21 gebracht und dabei einiges an deutscher Bürokratie erlebt. Aber irgendwie ging es dann doch.
Im Internet kann man TÜV-Stellen finden, die besonders mit Oldtimern vertraute Prüfer haben und diese namentlich auch nennen. Jedenfalls ist es beim TÜV Süd so. Ein Gespräch vorab mit so einem Prüfer in der beabsichtigten Prüfstelle lohnt sich.
Ein 2CV von 1961 ohne Papiere steht mir noch bevor. Eigenartigerweise hat das Departement Haut-Rhin in Colmar, bei dem das Auto bis zum Schluß registriert war, auf mehrfache Anfragen (auf deutsch und französisch) nach der carte grise oder einer Kopie davon oder einer Bestätigung, dass sie vernichtet wurde, nicht reagiert. Weiß jemand, was man da noch tun kann?
Gruß, Harald

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Re: Vollgutachten

Das Autochen sollte innen wie aussen mindestens eine Note 3 sein. Reflektoren hinten nicht vergessen! Technisch sollte es auch okay sein.

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Re: Vollgutachten

Was eine Kopie nutzen soll? Nun ja wenn der Mann vom TÜV sieht das es sich wirklich um einen Oldtimer handelt und nicht um eine alte Kiste...ist in Deutschland sehr viel möglich. Eine Kopie kann da sehr vieles vereinfachen. Gerade wenn es um Lösungen geht die nicht alltäglich sind.

Auch habe ich die Erfahrung gemacht, dass Je älter ein Fahrzeug ist, umso freizügiger werden die Herren. So hat mein 5HP in Oberbayern seinen §21c, sprich die H-Abnahme, bekommen und das obwohl die montierten Blinker (weder vorn noch hinten) von der Seite zu sehen sind. Auch hat das Fahrzeug keine Blink- oder Warnblinkkontrolleuchte. Seine Scheinwerfer sind mit gelben Birnen bestückt. zur Streuung des Lichtes kann nur gesagt werden: wo kein Blech ist wird hingeleuchtet....Eine Streuung oder eine vorgegebene Leuchtrichtung sucht man vergebens. Auch hat das Autochen nur ein Rücklicht und keine Rückstrahler... Eine mündliche Zusage das ich nachts eh nicht fahre hat mir weiteres erspart. Ein Typenschild in deutscher Sprache ist ebenfalls nicht vorhanden. Das originale Schild (auf dem nach deutschen Maßstäben nichts drauf steht) hat dem Prüfer voll und ganz gereicht.
In meiner neuen Heimat Niedersachsen brauchen solche Fahrzeuge noch viel weniger... So läuft im Nachbarort ein De Dion der überhaupt keine Beleuchtung hat aber auch er ist mit einer H-Zulassung unterwegs! Hier wurde in den Schein eingetragen, dass er nur tagsüber und mit Beifahrer fahren darf. Den Beifahrer braucht um beim Abbiegen Handzeichen geben zu können. Wieder ein Fall von "hier ist eine Kopie der Papiere hilfreich"....

Aber das alles ist vom Fahrzeug und vom Prüfer abhängig.... Das hier schon angesprochene Gespräch vor der Abnahme hilft da sicherlich am Meisten!

Ölfingergruß
Stephan

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Re: Vollgutachten

Hallo Harald,

auf die Frage was man  da noch tun kann, kann ich dir nur sagen....nichts. Um das Fahrzeug durch den deutschen TÜV, sprich §21, §21c, zu bekommen braucht man auch keine Fahrzeugpapiere.
Was Du brauchst ist ein Eigentumsnachweis in Form einer Rechnung und/ oder eines Kaufvertrages, eine grüne Versicherungskarte und sehr hilfreich ist eine Meldung, dass dieses Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Ebenfalls sehr hilfreich ist die Kopie deutscher Fahrzeugpapiere. Aus der Kopie kann der Bearbeiter sofort sehen was er eintragen kann oder muss. so kann man verhindern, dass das Rad neu erfunden wird....

Niemals würde ich alte Originalpapiere abgeben. Sie müssen eingezogen werden... Wenn dann also eine "Sicherungskopie" vorlegen ;o)

Ölfingergruß
Stephan

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Re: Vollgutachten

Hallo Stephan,
bei Fahrzeugen der abgebildeten Art ist natürlich (fast) alles möglich. Auch dem TÜV ist klar, dass man damit weder bei Dunkelheit noch bei Regen noch über weite Entfernungen fährt und damit eigentlich nicht im heutigen Sinne am Straßenverkehr teilnimmt.
Ich hatte mal ein DKW-Motorrad von 1927, das serienmäßig ohne Lichtmaschine geliefert wurde. Als Zubehör gab es damals nur eine Karbidbeleuchtung. Mir bot der TÜV damals für die Zulassung eine Eintragung an, dass das Fahrzeug nur ab/bis zur Dämmerung betrieben werden darf. Also wie bei Deinem Auto.
Der ADAC hat unter http://www.adac.de/auto_motorrad/oldtimer/oldtimer_zulassung/ die Übergangsvorschriften für PKW veröffentlicht. Dort findet man z.B., dass man für Fahrzeuge vor dem 1.1.1954 keine bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen braucht. D.h., man kann unter Inanspruchnahme der "in-etwa"-Regel so ziemlich alles hinbauen was man will.
Gruß, Harald

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Re: Vollgutachten

Danke Harald für den Verweis auf diese ADAC-Seite. Das ist endlich mal ein Nagel mit Kopf!

Grüße aus der Aachener Kante,
Werner

Technische Grüße vom Aachener Rand,
Werner

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Re: Vollgutachten

Hallo,
vielen Dank für die zahlreichen Tips.Ich werde mich dann erstmal mit dem bei unserem Tüv zuständigen Mitarbeiter in Verbindung setzen.