Thema: Hamburger Behörde
Oldtimerfreundlich sind Die hier ja nicht .
Hier die Antwort auf meine Anfrage bezüglich gebogener Frontkennzeichen.
"Sehr geehrter Herr Jahn,
die Zulassungsbehörde Hamburg wird nur Kennzeichen nach der Maßgabe der Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung absiegeln. Dies sind viereckige Schilder. Sollte dagegen das gängige Maß von 520 x 110 oder 200 x 360 nicht angebracht werden können, kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine kürzere Kennzeichenkombination oder für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichenschild 255 x 130 vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
kopfschüttelnd grüßt
Torsten