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Thema: PS Anfrage

Hallo
Ich habe im Ausland einen Traction Avant aus dem Jahre 1949 erworben. Leider verfüge ich nur über wenige technische Details und brauche für den TÜV die genaue PS Zahl. Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus

Theo Fausten

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Re: PS Anfrage

Hallo,
mein 11CV BL von 1948 ist im Kfz-Schein mit 1898 ccm Hubraum und 41 KW bei 3.800 U/min eingetragen.
Gruß, Harald

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Re: PS Anfrage

Hallo,

erst mal klären welcher Motor vorhanden ist.
Original oder Zusammenbau versch. Teile.
Bild vom Motor einstellen
Gruss

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Re: PS Anfrage

Für den TÜV genügen sicherlich die Angaben zum Standardmotor. Was das wirklich für ein Motor ist, wird er wohl kaum wissen bzw. feststellen können. Oder willst Du Dich mit dem TÜV auf eine Diskussion einlassen, die am Ende vielleicht sogar technisch gegen Dich ausgeht?
Gruß, Harald

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Re: PS Anfrage

Hallo Theo,

ich sende Dir per @mail die Homologation von Citroen, die Du sowieso für die Zulassung brauchst und in der die Leistung und alle erforderlichen technischen Daten für den TÜV enthalten sind.

Schönen Gruß, Ferdi

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Re: PS Anfrage

Moinsen,

das wäre aber höchst interessant wenn der TüV sich mit Kopien technischer Angaben zufrieden gibt. Ausgeschlossen! Die haben aber auch sämtliche Unterlagen im Intranet oder im Ordner greifbar und vertrauen denen garantiert mehr als Deinen Kopien. Wofür diese Anfrage bzw. Aufregung hier?

lg
Juppi

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Re: PS Anfrage

Mein Tip,

Alle Papiere die man hat, alle Daten und Photos unter den Arm nehmen.
Zum nächsten TÜV fahren und das alles einem TÜV´ler zeigen.
Ihn fragen was noch fehlt und wie man es beschaffen soll.
Dann genau mit diesem Man ein Date für das Auto ausmachen und alles
wird gut. Allerbeste Erfahrungen habe ich mit diesem Weg gemacht.
Die Herren vom TÜV immer hilfbereit und freundlich, dieses Lob musste
von mir einmal ausgesprochen werden.

Liebe Grüsse aus Bayern


Amisuper

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Re: PS Anfrage

Das sehe ich genauso.
Die Beamten haben nicht unbedingt Lust, nach technischen Daten für 60 Jahre alte Autos zu suchen. Wenn Du das was glaubwürdiges hast und das auch belegen kannst, freut sich der gemeine Vewaltungsangestellte.
Wenn es ihm nicht gefällt, kann er ja immer noch selbst suchen.
Gruß,
Markus