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Thema: Hamburger Behörde

Oldtimerfreundlich sind Die hier ja nicht .
Hier die Antwort auf meine Anfrage bezüglich gebogener Frontkennzeichen.

"Sehr geehrter Herr Jahn,

die Zulassungsbehörde Hamburg wird nur Kennzeichen nach der Maßgabe der Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung absiegeln. Dies sind viereckige Schilder. Sollte dagegen das gängige Maß von 520 x 110 oder 200 x 360 nicht angebracht werden können, kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine kürzere Kennzeichenkombination oder für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichenschild 255 x 130 vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

kopfschüttelnd grüßt
Torsten

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Re: Hamburger Behörde

Ich glaube, ich hätte einfach ein gebogenes dem Sachbearbeiter vorgelegt und so getan, als ob alles normal ist.