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Thema: HaKennzeichen

Hallo beisamm,

Gerade streite ich mich mit einem Kollegen wegen des Hakennzeichens.
Er behauptet, auf Antrag gäbe es das "H" schon nach 20 (!) Jahren. So zumindest in LB. Ich hab widersprochen. Kann von Euch einer helfen, bevor wir uns die Köpfe blutig hauen?

Grüsse Tom

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Re: HaKennzeichen

Hallo Tom,
es gibt einige Infos zu dem Thema von der DEUVET:

1. "Gesetzliche Grundlagedes H-Kennzeichens:
§ 23 I c StVZO, Mindestalter: 30 Jahre,
Eingangsuntersuchung nach § 21 c StVZO erforderlich,
Keine Beschränkung der Nutzung, Umschlüsselung des Typs in Schlüsselnummer "98" für Oldtimer,
Zuteilung eines in üblicher Weise aufgebauten Kennzeichens mit angehängtem H."

2. "Steuerbefreiung für Schwerbehinderte bei H-Kennzeichen (Januar 2000)
Das Halten von Kraftfahrzeugen durch Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "H ", "Bl" oder "aG" im Schwerbehindertenausweis ist nach §§ 3 I, 1 I Nr. 1 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit.
Dies gilt jedoch nur auf Antrag.
Eine Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen wurde von der Finanzverwaltung bisher häufig abgelehnt.
Wichtig ist die Steuerbefreiung für Oldtimer mit H-Kennzeichen für die Eigentümer, die über ein Firmenfahrzeug verfügen und damit häufig kein anderweitiges Privatfahrzeug haben oder auch für Oldtimerfahrer, deren anderweitiges Privatfahrzeug durch andere mitbenutzt wird, so daß sie hierfür keine Steuerbefreiung beantragen können.
Die Ablehnung der Steuerbefreiung für Oldtimer mit H-Kennzeichen wird damit begründet, daß Fahrzeuge mit H-Kennzeichen nicht im Sinne des KraftStG gehalten werden, sondern hier die Zuteilung des Kennzeichens nach § 1 I Nr. 4 KraftStG das maßgebliche Kriterium ist.
Das Finanzgericht Hamburg hat hier die Finanzverwaltung in ihre Schranken verwiesen.
Nach Auffassung des Finanzgerichtes Hamburg werden auch Oldtimer mit H-Kennzeichen im Rechtssinne gehalten, so daß eine Steuerbefreiung für Schwerbehinderte auf Antrag auch für diese Fahrzeuge möglich ist.
Verweisen bei ablehnenden Bescheiden auf diese Entscheidung unter Angabe des Aktenzeichens.
(FG Hamburg vom 7.12.1999, AZ VII 147/99)"

3.Bleibt es bei der Eingangsuntersuchung entsprechend dem H-Kennzeichen oder muss ich künftig auch regelmäßig zur HU?
Vorgeschrieben ist nur die Eingangsuntersuchung. Regelmäßige Hauptuntersuchungen sind nicht Vorschrift. Allerdings werden Straßenverkehrsbehörden, die in der Vergangenheit eine regelmäßige Verkehrssicherheitsprüfung verlangt haben, von dieser Praxis auch künftig nicht abweichen. Der DEUVET hält die Forderung der Straßenverkehrszulassungsbehörden nach einer Verkehrssicherheitsprüfung für nicht zulässig.

4. Die neue Fahrzeugzulassungsverordnung mit einem Einstiegsalter von 30 Jahren für Rotes 07-Kennzeichen und H-Kennzeichen wurde am 10.02. im Bundesrat beschlossen. Am 29.04.2006 hat nun auch Bundesverkehrsminister Tiefensee die Verordnung unterschrieben. Sie gilt damit als verkündigt und wird am 01.03.2007 in Kraft treten.
Bevor das H-Kennzeichen eingeführt wurde – das war übrigens 1997 unter dem damaligen Verkehrsminister Matthias Wissmann – gab es Diskussionen darüber, ob die Altersgrenze nun auf 25 oder gar 35 Jahre festgelegt werden sollte. Die dann angewandte und umgesetzte 30-Jahre-Regelung war ein politischer Kompromiss, für den der DEUVET allerdings zahlreiche handfeste Argumente lieferte.

Vielleicht helfen diese Infos bei Eurer Diskussion.

(Ein Apell am Rande: Unterstützt - wo immer es möglich ist - die DEUVET!!! Sie ist trotz aller Querelen DAS Sprachrohr unseres Hobbys!!)

Gruß
Peter

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Re: HaKennzeichen

Nun, ne Tusse von der Zulassungstelle in LB hat ihm das erzählt.

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Re: HaKennzeichen

Dann soll er mal schnell wieder zu der Frau hingehen und sich das Teil geben lassen...

Mir hätte man vor ein paar Jahren beinahe mal versehentlich ein H-Kennzeichen ohne das blaue Euro-Feld ausgehändigt. Das war zu den Zeiten, als man bei normalen Zulassungen noch wählen konnte, ob man das blaue Feld wollte oder nicht, bei H-Kennzeichen aber schon zwingend ein Euro-Kennzeichen vorgeschrieben war. Leider hat dann eine Angestellte vom Nebentisch interveniert.

Gruß,

Stephan Jaenicke
www.buchhandlung-jaenicke.de

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Re: HaKennzeichen

Hallo Peter,

Bezugnehmend auf deinen Punkt:
"3.Bleibt es bei der Eingangsuntersuchung entsprechend dem H-Kennzeichen oder muss ich künftig auch regelmäßig zur HU?
Vorgeschrieben ist nur die Eingangsuntersuchung. Regelmäßige Hauptuntersuchungen sind nicht Vorschrift. Allerdings werden Straßenverkehrsbehörden, die in der Vergangenheit eine regelmäßige Verkehrssicherheitsprüfung verlangt haben, von dieser Praxis auch künftig nicht abweichen. Der DEUVET hält die Forderung der Straßenverkehrszulassungsbehörden nach einer Verkehrssicherheitsprüfung für nicht zulässig."

-> Gilt das für 07-Kennzeichen oder auch für "H"? Meine HU ist nach 2 Jahren abgelaufen. Bedeutet dein Punkt 3, dass ich mein H-Kennzeichen angemeldetes Auto nicht pflichtgemäß nach 2 Jahren zur Wiedervorführung bringen muss? Ist die HU freiwillig? Falls dies der Fall ist, schick mir doch bitte den entsprechenden Gesetzestext zu (für meine Dorfsheriffs).
PS: Natürlich erhalte und pflege ich mein Schätzchen, so dass Sie auch verkehrssicher ist!

Gruss
Stefan

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Re: HaKennzeichen

Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Mit einem H-Kennzeichen muss man genauso regelmäßig zur Hauptuntersuchung wie mit einem normalen Kennzeichen. Nur die Eingangsuntersuchung, d.h. das TÜV-Gutachten, das besagt, dass das Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommen kann (Originalität, Erhaltungszustand etc.), findet nur einmal statt.

Wie der Sachverhalt bei den roten 07-Nummern ist, weiß ich allerdings nicht.

Gruß,

Stephan Jaenicke
www.buchhandlung-jaenicke.de

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Re: HaKennzeichen

Hallo Stefan,
ich kann nicht mit Erfahrungswerten aufwarten, sondern ich habe lediglich in DEUVET-Veröffentlichungen herumgeforscht. Wie man ja bei dem Punkt 3 auch lesen kann, ist der DEUVET offenbar mit bestimmten Verfahrensweisen der Behörden nicht einverstanden...... Wenn Du ganz genau informiert werden möchtest, setz doch mal ein Email an den DEUVET direkt ab.

Gruß
Peter

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Re: HaKennzeichen

Tach Peter,

ich wollte gar nicht informiert werden, habe nur meinen Senf dazu gegeben: H-Kennzeichen müssen alle zwei Jahre zum TÜV, genauso wie normale Kennzeichen. Von den 07er-Nummern weiß ich nichts Genaueres, die kommen für meine regelmäßig auch im Alltag genutzten Fahrzeuge auch nicht in Frage.

Da müsste also bei Bedarf mal jemand anders den DEUVET anmailen. 

Gruß,

Stephan Jaenicke
www.buchhandlung-jaenicke.de

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Re: HaKennzeichen

Nochmal ich..

Hallo Peter,

ich habe Deinen Beitrag gerade noch einmal überflogen, hätte ich vielleicht schon tun sollen, bevor ich den letzten Eintrag geschrieben habe...

Kann es sein, dass es bei Punkt 3) Deines Beitrags nicht um das H-Kennzeichen, sondern um das 07er-Kennzeichen geht? Diese Idee kommt mir, weil im von Dir kopierten Text die Passage "...Eingangsprüfung entsprechend dem H-Kennzeichen..." vorkommt. Wenn es hier um das H-Kennzeichen geht, macht diese Passage in meinen Augen keinen Sinn...

Gruß,

Stephan
www.buchhandlung-jaenicke.de