1

Thema: Das geht dann doch zuweit!

Berlin 27. Januar 2007 um 11.00 Uhr:

öffentliche Zerstörung eines Citroen Traction Avant

http://www.fahrverbot-kulturgut-berlin.de/

2

Re: Das geht dann doch zuweit!

Warum?
Nach den Plänen der Umweltbehörde darf kein Oldtimer in Berlin fahren, ich wohne in der 88 km² großen Zone und habe hier meine Garagen. Warum sollte der Wagen mit viel Geld und Mühe restauriert werden? Zum stehen in der Garage?
Zur Beruhigung: Der Wagen ist Schrott und er wird von uns nur symbolisch zerlegt um das Problem aufzuzeigen. Nur, es sollte klar sein, das genau das oben beschriebene passieren wird.
Ralph Boßhammer

3

Re: Das geht dann doch zuweit!

In anderen Foren wurde angeregt, eine Sammelklage einzureichen, da durch diese Verordnung indirekt (klammheimlich auf Politikerart) eine Zwangsenteignung durchgeführt wird, um den (aus Designgründen verständlichen) schleppenden Verkauf von Neuwagen anzuregen.

Ich fände das gut, würde mich auch daran beteiligen, bin aber leider kein Rechtsanwalt. Vielleicht ist das ja jemand hier, der einem etwas über die Chancen einer solchen Klage sagen könnte.

4

Re: Das geht dann doch zuweit!

Hallo Dietmar,

wenn Deine Mail-Adresse zu erkennen wäre, würde ich Dir einen DS-fahrenden Anwalt aus Herford nennen, der vielleicht etwas über die Möglichkeit der Sammelklage weiß.

Nach meinem eigenen Rechtsverständnis müsste man aber eine konkrete Stadt verklagen und zusätzlich Betroffener der betreffenden Regelung sein.

Gruß,

Stephan Jaenicke
www.buchhandlung-jaenicke.de

5

Re: Das geht dann doch zuweit!

Das hatte ich vor einigen Wochen auf der Seite www.volvoniacs.org gefunden

"also zuerst mal: Es gibt im deutschen Prozessrecht keine Sammelklage. Allenfalls gibt es die subjektive Klagehäufung, das ist aber etwas anderes. Im vorliegenden Zusammenhang müsste jeder einzelne den Verwaltungsakt, mit welchem sein Auto stillgelegt wird bzw. ihm das Befahren bestimmter Zonen untersagt wird, abwarten und dann mit Widerspruch und Klage dagegen vorgehen. Nach den Verfahrensdauern vor den Verwaltungsgerichten ist so ein Verfahren in Jahren zu messen.
Dazu kommt, dass es hier wahrscheinlich zu einer letztinstanzlichen Entscheidung des EuGH bedarf, der über die Rechtmäßigkeit der Feinstaub-Richtlinien und der Rechtmäßigkeit deren nationaler Umsetzungsakte (Gesetze, Verordnungen oder was da auch immer kommen mag) entscheiden wird."

Und das kostet viel Geld.

Viele Grüße
Ralph

6

Re: Das geht dann doch zuweit!

Auja, Stephan, das wäre gut....
@Ralph: Aber es gibt doch Klagen, wo ein Hauptkläger und mehrere Nebenkläger (is die Zahl da begrenzt?) auftreten?

Kann mir vorstellen, daß das Geld kostet. Gerechtigkeit ist in diesem Lande teuer.....:-))))))

7

Re: Das geht dann doch zuweit!

Hallo und guten Tag,
habe noch mal nachgeschaut und eine nette Seite zu dem Thema Sammelklagen gefunden: www.de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage
Ansonsten, tatsächlich einen Anwalt fragen.
Wir machen erstmal am Samstag etwas für die Öffentlichkeit. Im Schnee wollte ich meinen 15er schon immer mal fahren...
Ralph