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		<title><![CDATA[Citroen Diskussionsforum - Wohnwagen aus Frankreich holen]]></title>
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		<description><![CDATA[Die neusten Beiträge in Wohnwagen aus Frankreich holen.]]></description>
		<lastBuildDate>Fri, 25 Oct 2019 08:12:52 +0000</lastBuildDate>
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			<title><![CDATA[Re: Wohnwagen aus Frankreich holen]]></title>
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			<description><![CDATA[<p>Könnten wir mal telefonieren? 0160 94 72 47 20</p><p>Vielen Dank schonmal :o)</p><p>Rolf</p>]]></description>
			<author><![CDATA[null@example.com (vilebrequin)]]></author>
			<pubDate>Fri, 25 Oct 2019 08:12:52 +0000</pubDate>
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			<title><![CDATA[Re: Wohnwagen aus Frankreich holen]]></title>
			<link>https://forum.cvc-club.de/post/19897/#p19897</link>
			<description><![CDATA[<p>@So viel habe ich &#039;rausgefunden: Ein Anhänger/WoWa unter 500 kg Masse ist drüben zulassungsfrei (staun...) und wird mit einer Kennzeichendoublette des französischen Zugwagens gesetzeskonform bewegt.</p><p>750 Kg ist richtig. Brauchst auch keine&nbsp; &nbsp;CT- TÜV</p><p>Wo wohnstst Du, bzw. wo ist der Wohnwagen. Gibt es Papiere für den </p><p>Wohnwagen, braucht man in Frankreich nicht,</p><p>aber in Deutschland wegen TÜV.</p><p> 300 km aus Lothringen würde ich Dir den Wohnwagen, gegen eine </p><p>Übernachtung bringen.</p><p>Gruß aus Lothringen</p>]]></description>
			<author><![CDATA[null@example.com (Lorraine57)]]></author>
			<pubDate>Thu, 24 Oct 2019 23:43:09 +0000</pubDate>
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			<title><![CDATA[Wohnwagen aus Frankreich holen]]></title>
			<link>https://forum.cvc-club.de/post/19888/#p19888</link>
			<description><![CDATA[<p>So, Freunde, jetzt wird &#039;s kompliziert...</p><p>Mal angenommen, ich würde in F einen gangsterkompatiblen kleinen Wohnwagen erwerben- wie kriege ich den hierher?</p><p>Aufm Mietanhänger, ja. Aber momentan ist mein Gangster das einzige Auto mit AHK im Fuhrpark. Das könnte dann doch zu schwer werden, WoWa UND Anhänger untendrunter. Sieht auch unmöglich aus.</p><p>So viel habe ich &#039;rausgefunden: Ein Anhänger/WoWa unter 500 kg Masse ist drüben zulassungsfrei (staun...) und wird mit einer Kennzeichendoublette des französischen Zugwagens gesetzeskonform bewegt.</p><p>Aber darf ich mit einem in D zugelassenen Auto so ein Teil bis zur Grenze ziehen?</p><p>Ab Grenze gilt ja ein deutsches Kurzzeitkennzeichen. Meinetwegen schiebe ich die Knutschkugel pro forma die 8 Meter über die Grenze :o)<br />Aber wie ist es drüben? Die kurze deutsche Nummer gilt dort nicht, das wäre eine illegale Fernzulassung. </p><p>Oder gibt es in F auch eine Art Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen (das eventuell der Verkäufer besorgen müßte)?</p><p>Fragen über Fragen...</p><p>Salut&nbsp; Rolf</p>]]></description>
			<author><![CDATA[null@example.com (vilebrequin)]]></author>
			<pubDate>Wed, 23 Oct 2019 22:05:49 +0000</pubDate>
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